III. LEISTUNGSBEDINGUNGEN WEBDESIGN UND PFLEGE
Die Leistungsbedingungen Webdesign ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich Webdesign durch MARKETING NACH PLAN.
[TEIL 1 – ALLGEMEINES]
§ 1 Leistungen / Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Website des Kunden durch MARKETING NACH PLAN sowie die Erstellung dieser Website. Gegenstand dieses Vertrages ist auch die laufende Pflege, sofern dieses vereinbart wurde.
- Der Kunde wird selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. MARKETING NACH PLAN ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von MARKETING NACH PLAN.
§ 2 Projektphasen
- Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch MARKETING NACH PLAN erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Werden im Interesse eines strukturierten Projektablaufs für die Entwicklung und Erstellung der Website Phasen vereinbart, so bestimmen sich diese nach Maßgabe des Angebots oder ausdrücklicher Vereinbarung zumindest in Textform. MARKETING NACH PLAN ist berechtigt, nach Ende einer jeden Phase das Vertragsverhältnis zu beenden sofern hierfür erhebliche Gründe geltend gemacht werden.
[TEIL 2 – HAUPTPFLICHTEN VON MARKETING NACH PLAN]
§ 3 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten von MARKETING NACH PLAN gehören – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die laufende Beratung des Kunden nach Maßgabe des nachfolgenden § 4, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 5, die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nachfolgenden § 6 sowie Pflegeleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 7.
§ 4 Beratung des Kunden
- MARKETING NACH PLAN verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird der MARKETING NACH PLAN berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird MARKETING NACH PLAN den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der MARKETING NACH PLAN von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
- Branchenspezifische Kenntnisse werden von MARKETING NACH PLAN nicht erwartet. MARKETING NACH PLAN ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
§ 5 Gestalterische Leistungen
- MARKETING NACH PLAN wird für eine angemessene gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik nach Möglichkeit berücksichtigen.
- Die Anzahl und Der Umfang der von MARKETING NACH PLAN für die grafische Gestaltung der Website zu erarbeitenden Vorschläge bestimmt sich nach dem Angebot oder ausdrücklicher Vereinbarung zumindest in Textform.
§ 6 Software
- MARKETING NACH PLAN wird die notwendigen Anpassungen an einer Standardsoftware vornehmen. Die jeweilige Software wird durch MARKETING NACH PLAN mit dem Kunden abgestimmt oder ergibt sich aus dem Angebot.
- MARKETING NACH PLAN ist nicht zur Programmierung von Software verpflichtet. Dieses insbesondere betreffend Software, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.
§ 7 Pflege
- Ist die laufende Pflege der Website vereinbart, so umfassen die Verpflichtungen von MARKETING NACH PLAN sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung der Website nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3.
- MARKETING NACH PLAN wird nach den Vorgaben des Kunden die Website aktualisieren. Als Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer durch den Kunden zur Verfügung gestellter Texte und Grafiken in die Website bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Website durch neuen Inhalt sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der Funktionalitäten der Website. Soweit MARKETING NACH PLAN in der Lage ist, Inhalt über ein CMS selbst zu aktualisieren, beschränken sich die Verpflichtungen von MARKETING NACH PLAN auf Beratungsleistungen beim Umgang mit dem CMS.
- MARKETING NACH PLAN wird die Gebrauchstauglichkeit der Website in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
[TEIL 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN]
§ 8 Inhalt
- Der Kunde stellt MARKETING NACH PLAN den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, ist MARKETING NACH PLAN nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist MARKETING NACH PLAN verpflichtet, den Kunde auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
- Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
§ 9 Abnahme
- MARKETING NACH PLAN ist berechtigt, nach Abschluss einer jeden Phase, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht, eine Abnahme zu verlangen. Der Kunde wird die jeweilige Phase durch Erklärung in Textform abnehmen. Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach pausiert das Auftragsverhältnis und MARKETING NACH PLAN ist nicht verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen. Sobald der Kunde die Leistung abnimmt, richtet sich der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Leistungen durch MARKETING NACH PLAN nach der Verfügbarkeit von MARKETING NACH PLAN. MARKETING NACH PLAN wird den Kunden informieren wann die Leistungserbringung wieder aufgenommen wird.
§ 10 Weitere Mitwirkungspflichten
- Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet.
- Sofern MARKETING NACH PLAN dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde an MARKETING NACH PLAN jeweils unverzüglich mitteilen.
[TEIL 4 – VERGÜTUNG, ÄNDERUNGSWÜNSCHE]
§ 11 Vergütung
- Die Vergütung für die Leistungen von MARKETING NACH PLAN ergibt sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen MARKETING NACH PLAN und dem Kunden.
- Vergütungen nach dieser Leistungsbedingung sind Pauschalvergütungen. Mit der Pauschalvergütung sind sämtliche Leistungen von MARKETING NACH PLAN gemäß den §§ 3 bis 6 dieser Leistungsbedingung abgegolten.
- Für Mehraufwand, der über die gemäß den §§ 3 bis 6 dieser Leistungsbedingung vom MARKETING NACH PLAN geschuldeten Leistungen hinausgeht, ist MARKETING NACH PLAN berechtigt, dem Kunden eine Stundenvergütung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu berechnen. Die Stundenvergütung gilt auch für Pflegeleistungen von MARKETING NACH PLAN gemäß § 7 dieser Leistungsbeschreibung, wobei die Gewährleistungspflichten von MARKETING NACH PLAN (§ 14 Absatz 1 dieser Leistungsbedingung), für deren Erbringung der Kunde keine gesonderte Vergütung schuldet, unberührt bleiben.
- Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten insbesondere alle Leistungen von MARKETING NACH PLAN, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn MARKETING NACH PLAN nach Abnahme eines Pflichtenhefts, nach Abnahme eines Konzepts, nach Abnahme einer Grundversion oder nach Abnahme einer fertiggestellten Website auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dasselbe gilt, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
- Die Vergütung ist, wenn nichts anderes in den Anlagen vereinbart wurde, mit Überlassung der Software fällig. Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsstellung zu leisten. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- MARKETING NACH PLAN ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen und nach Abschluss einer Leistungsphase Abschlagszahlungen bzw. die erbrachten Leistungen einer abgeschlossenen Arbeitsphase in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Kunden. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
[TEIL 5 – NUTZUNGSRECHTE, QUELLCODE, REFERENZEN]
§ 12 Nutzungsrechte
- MARKETING NACH PLAN räumt dem Kunden an der nach dieser Leistungsbedingung überlassenen Software die für den jeweils vereinbarten vertraglichen Verwendungsweck notwendigen Rechte ein.
- Der Kunde ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch MARKETING NACH PLAN ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten einzuräumen.
- Soweit die Software Standardsoftware Dritter enthält, entfallen die Rechte nach Absatz 2 unter Ausnahme der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte.
- Ein Anspruch auf Übergabe des der überlassenen Software zugrundeliegenden Quellcodes ergibt sich aus der vorstehenden Rechteeinräumung nicht. Die Herausgabe von Quellcode ist in einer eigenständigen Vereinbarung zu regeln.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet MARKETING NACH PLAN dem Kunden jedoch die Nutzung der Software. MARKETING NACH PLAN kann den Einsatz solcher Software, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
§ 13 Nutzung außerhalb des Internets
Nutzungsrechte gemäß § 12 dieser Leistungsbedingung gelten nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungs-elemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.
[TEIL 6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG, KÜNDIGUNG]
§ 14 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängel der Website haftet der MARKETING NACH PLAN nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§ 434 ff. BGB).
- Für Inhalt, den der Kunde bereitstellt, ist MARKETING NACH PLAN nicht verantwortlich. Insbesondere ist der MARKETING NACH PLAN nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
- Sollten Dritte MARKETING NACH PLAN wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, MARKETING NACH PLAN von jeglicher Haftung freizustellen und MARKETING NACH PLAN die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Es gilt darüber hinaus § 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 15 Kündigung
- Nach der Fertigstellung einer jeden Phase ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals berechtigt.
- MARKETING NACH PLAN ist darüber hinaus zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere auch dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß §§ 8 bis 10 dieser Leistungsbedingung nachhaltig verletzt.
- Es gilt darüber hinaus § 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.